Camping Mössler´s Stornoversicherung


Für 15,-- bei einem Stellplatz bzw. für 30,-- bei einem Mietcaravan oder Mobilheim bieten wir unseren Gästen eine hauseigene Stornoversicherung zu den üblichen Konditionen.

Dies bewahrt Sie im Fall einer kurzfristigen Reiseverhinderung vor Nachverrechnungen im Sinne des Österreichischen Hotelreglements. Geleistete Anzahlungen werden rückerstattet.

 

 

Reisestorno-/Reiseabbruchgründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:

  • unerwartete schwerer Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner
  • Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung


Damit ein Versicherungsschutz gewährleistet ist, muss der dafür notwendige Nachweis erbracht werden (siehe ERV-RVB 2011).


Diese Gründe bzw. das Paket basieren/basiert auf den EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2011.

 

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